Starter

Ihr Fahrzeug auswählen

Alle Autoteile

Starter (anlasser)

Welche Rolle spielt der Starter?

Der Starter ist ein wichtiges Teil Ihres Autos. Ohne ihn könnten Sie Ihren Motor einfach nicht zum Laufen bringen. Früher war er feder- oder druckluftbetrieben, heute wird er elektrisch betrieben. Er ist Teil des Anlasserkreislaufs Ihres Fahrzeugs. Seine Aufgabe ist es, den Motor zu starten, indem er die elektrische Energie aus der Batterie in mechanische Energie umwandelt. Wenn Sie den Zündschlüssel in den Schalter (den Neimann) stecken und ihn drehen, aktivieren Sie eine Spule, die als Solenoid (oder Anlasserrelais) bezeichnet wird. Diese Spule versorgt den Elektromotor des Anlassers mit Strom und betätigt gleichzeitig das Antriebsritzel des Motorschwungrads, mit dem das Fahrzeug gestartet werden kann.

Wann muss man den Anlasser austauschen?

Es gibt mehrere Hinweise darauf, dass er ausgetauscht werden muss. Wenn Sie zunehmend Schwierigkeiten haben, den Motor zum Laufen zu bringen, sollten Sie darüber nachdenken, ihn auf seine Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. Wenn Sie den Motor nicht starten können, kann das Problem entweder am Anlasser oder an der Batterie liegen. An der Batterie liegt es, wenn auf Ihrem Armaturenbrett nichts aufleuchtet oder der Strom ungewöhnlich schwach ist. Andernfalls sind wahrscheinlich der Anlasser oder die elektrischen Verbindungen für die Panne verantwortlich.

Warum sollten Sie den Anlasser austauschen?

Es versteht sich von selbst, dass Sie den Anlasser austauschen müssen, wenn Sie beginnen, Schwierigkeiten zu haben, Ihren Motor zum Laufen zu bringen. Andernfalls werden Sie unweigerlich auf eine Panne zusteuern, wenn Sie vielleicht am wenigsten damit rechnen. Beim Auswechseln des Anlassers können Sie außerdem den Zustand der elektrischen Verbindungen und die Dichtigkeit des Motors überprüfen und Lecks in der Nähe des Motors feststellen.

16848 Produkte für Starter

  • JahreErfahrung

  • Neue und originale Teilezum besten Preis

  • Lieferungnach Hause mit DHL

  • Rückgaberecht180 Tage